Ein Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Ausweis ist Pflicht für Neubauten sowie Verkäufe, Neuvermietungen und Sanierungen.
Das GEG unterscheidet zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Ein bedarfsorientierter Energieausweis informiert über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Der verbrauchsbasierte Energieausweis orientiert sich hingegen an dem tatsächlichen Energieverbrauch. Der Bedarfsausweis ist immer gültig, der Verbrauchsausweis in einigen Sonderfällen (siehe Abb.)
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